Nach § 8a SGB VIII sind alle Fachkräfte, die Leistungen nach diesem Gesetzbuch erbringen, z.B. Erzieherinnen und Erzieher, verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Dabei soll eine im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte – im Gesetz als ‚insoweit erfahrene Fachkräfte‘ (i.e.F.) bezeichnet – beratend hinzugezogen werden.
Zuständig sind wir per Vertrag für alle Erzieherinnen und Erzieher von Kindertageseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft in Mannheim.
Aufgaben der Insoweit erfahrenen Fachkraft (i.e.F.):
Achtung: Die i.e.F. hat eine rein beratende Funktion. Die Verantwortung bleibt bei der fallführenden Fachkraft!
Prozedere:
Rufen Sie uns an und sagen Sie, dass Sie eine Beratung durch eine i.e.F. benötigen. Wir klären entweder sofort die Dringlichkeit oder rufen Sie schnellstmöglichst zurück. Ebenso planen wir dann mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen.
Falls Sie uns nicht erreichen sollten oder zu einer Berufsgruppe/Einrichtung gehören, für die wir nicht zuständig sind, können Sie sich auch an die Koordinierungsstelle der Stadt Mannheim. Frau Fischeder, Tel. 293 – 3890 oder jugendamt.ief@mannheim.de wenden, die Ihnen eine Insoweit erfahrene Fachkraft vermitteln wird.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Arbeitshilfe für pädagogische Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Arbeitshilfe Das Elterngespräch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung